Weitere Leistungen und Informationen
Neben den Leistungen zum Lebensunterhalt können Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen.
Anhaltswerte ab dem 01.01.2023
Umzug
Sie wollen umziehen und sind bzw. werden Kunde des Jobcenters Stormarn, dann finden Sie hier das Umzugspaket.
Sie haben eine neue Unterkunft gefunden und können mit der Mietbescheinigung die Höhe der Aufwendungen von uns prüfen lassen.
Mietschulden
Sie sind von akuter Wohnungslosigkeit bedroht oder haben bereits eine Kündigung Ihres Vermieters erhalten und wollen einen Darlehensantrag auf Übernahme der Mietschulden beim Jobcenter Stormarn stellen, dann finden Sie die entsprechenden Antragsunterlagen hier.
Energieschulden
Ihr Versorger hat auf Grund von Strom- bzw. Gasschulden eine Sperrankündigung erlassen oder die Versorgung wurde bereits eingestellt und Sie wollen einen Darlehensantrag auf Übernahme der Energieschulden beim Jobcenter Stormarn stellen, dann finden Sie die entsprechenden Antragsunterlagen hier.
Jedes Kind, jeder Jugendliche und junge Erwachsene soll die Möglichkeit haben sich frei zu entfalten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die gleiche Bildung, unabhängig vom Einkommen, zu erfahren.
Daher gibt es gesonderte Zuschüsse für Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre. Einen Überblick erhalten Sie in unserem Flyer.
Vordrucke zur Anzeige entsprechender Bedarfe finden Sie hier.
Allgemeines
Selbständige und freiberuflich Tätige können einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, wenn das Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen oder Unterstützungsleistungen greifen.
Diese Grundsicherung nach dem SGB II orientiert sich ausschließlich an der Einkommens- und Vermögenssituation der oder des Leistungsberechtigten und allen mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Damit können hauptberuflich und nebenberuflich Selbständige, die nicht genug für ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft erwirtschaften, unter Berücksichtigung bzw. Anrechnung aller sonstigen, laufenden oder einmaligen Einkünfte, vorübergehend ergänzend Grundsicherungsleistungen beziehen.
Die Zahlung der Leistungen nach §41a SGB II erfolgt vorläufig für sechs Monate, da das Einkommen für den künftigen Bewilligungszeitraum noch nicht feststeht.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den „Hinweisen für Selbstständige“
Antragsstellung
Die Leistungsgewährung nach dem SGB II wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
Geldleistungen | jobcenter digital | Kontakt
Bitte übermitteln Sie im Antragsverfahren keine Originale, sondern nur Fotokopien.
Nach Eingang der Antragsunterlagen erfolgt neben der Prüfung und Bewilligung der Grundsicherungsleistungen eine vermittlerische Betreuung der selbstständigen Person, die auf die Unterstützung zur Erhöhung der Gewinne der bisherigen selbstständigen Tätigkeit oder einer Neuorientierung ausgerichtet sein kann. Ebenso werden alle weiteren erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Personen der Bedarfsgemeinschaft vermittlerisch vom Jobcenter betreut. Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters werden dazu Kontakt mit Ihnen aufnehmen.