Feedback

Feedback und auch Beschwerden sind für uns wichtig, um eine Rückmeldung über die Qualität unserer Dienstleistungen zu erhalten und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Ihre Meinung ist uns wichtig!

Teilen Sie uns mit,

  • was Ihnen gut gefällt,
  • was wir verbessern können,
  • wo Sie Kritikpunkte bei uns sehen oder
  • worüber Sie sich beschweren möchten.

Hierfür haben Sie die Möglichkeit im Rahmen unseres Kundenreaktionsmanagements uns über die folgenden Wege zu kontaktieren:

  • per eMail an unser Kundenreaktionsmanagement
  • per Brief an unsere Postanschrift oder direkt in einen unserer Hausbriefkästen, mit dem Zusatz KRM oder Kundenreaktionsmanagement
  • persönlich

Mail:
Jobcenter-Stormarn.Buero-der-Geschaeftsfuehrung@jobcenter-ge.de

Kontakt:
Jobcenter Stormarn
Berliner Ring 8-10
23843 Bad Oldesloe

Wichtiges

Hinweise zur persönlichen Vorsprache  

  1.  Sie haben eine Nachfrage zu einem leistungsrechtlichen Sachverhalt? Dann melden Sie sich bitte, ohne vorherige Terminvereinbarung, in der Eingangszone. Sie haben eine Nachfrage zur Arbeitsvermittlung, Ausbildung oder Weiterbildung? Dann wenden Sie sich bitte, nach vorheriger Terminvereinbarung, an Ihre/n Ansprechpartner_in in der Arbeitsvermittlung.
  2.  Sollten Sie nach der jeweiligen Auskunft nicht zufrieden sein und Ihr Anliegen nicht abschließend geklärt werden können, wenden Sie sich bitte an die Teamleitung oder an die stellvertretende Teamleitung des jeweiligen Teams. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Vorsprache bei der Teamleitung aus arbeitsorganisatorischen Gründen eventuell zu einem separat vereinbarten Termin erfolgen kann.

Hinweise:

Eine Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement stellt grundsätzlich keinen förmlichen Rechtsbehelf (wie z.B. einen Widerspruch) dar oder ersetzt diesen. Wenn Sie mit einer an Sie ergangenen Entscheidung nicht einverstanden sind und Sie dagegen einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, berücksichtigen Sie bitte immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides und die darin genannte zuständige Stelle.