Beirat im Jobcenter Stormarn
Gemäß §18d SGB II wird in jedem Jobcenter ein örtlicher Beirat gebildet. Der Beirat berät die Jobcenter bei der Auswahl und der Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen und tagt mindestens dreimal jährlich.
Dabei soll er insbesondere
- die Bedarfslagen der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden sowie des örtlichen Arbeitsmarktes analysieren,
- die regionalen Beschäftigungschancen und -risiken aufzeigen sowie lokale Handlungspotenziale identifizieren,
- Empfehlungen zur Bildungsziel- und Maßnahmeplanung unter Berücksichtigung vorhandener Haushaltsmittel und der erwarteten Wirkungseffizienz aussprechen,
- zum örtlichen Arbeitsmarktprogramm Stellung beziehen,
- Auswertungen von abgeschlossenen Maßnahmen beraten.
Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats und deren Stellvertreter/innen auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Im Beirat des Jobcenters Stormarn sind die folgenden Mitglieder vertreten:
Vorname | Name | Firmenname | Bemerkung |
---|---|---|---|
Sophie | Olbrich | Kreis Stormarn | |
Marcus | Krause | Kreishandwerkerschaft Stormarn | |
Kai | Aagardt | Berufliche Schulen des Kreises Stormarn, Bad Oldesloe | |
Johannes | Kahlke | Berufliche Schulen des Kreises Stormarn, Ahrensburg | |
Georg | Frank | Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH | |
Nicole | Marquardsen | Verband und Serviceorganisation der Wirtschaftsregionen Holstein und Hamburg (VSW) | |
Martin | Krause | IHK zu Lübeck |
Die nächste Sitzung des Beirates:
Datum: Noch kein festes Datum
Uhrzeit: Noch keine feste Uhrzeit
Ort: Jobcenter Stormarn (Raum folgt)