Organisation

Das Jobcenter Stormarn ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) der Träger Agentur für Arbeit Bad Oldesloe und des Kreises Stormarn.

Geschäftsführer ist Herr Andreas Franck.

Service-Center

Sie haben die Möglichkeit, sich bei allgemeinen Anfragen gerne an unser Service-Center zu wenden.

Service-Nr.: 04531 / 8875 – 0

Wir sind für Sie montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr erreichbar!

Die Service-Center-Mitarbeiter_innen sind speziell für den telefonischen Kundenkontakt ausgebildet. Falls Ihr Anliegen nicht unmittelbar geklärt werden kann, erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen ein Rückruf durch die Mitarbeiter_innen des Standortes.

Das Service-Center hilft bei:

  • allgemeinen Anliegen
  • Fragen zu Anträgen und Leistungen
  • Fragen zum Bescheid
  • Änderungen in persönlichen Angelegenheiten wie z.B. Arbeitsaufnahme, Ortsabwesenheit
  • Förderangeboten oder Förderleistungen des Jobcenters

Informationen

Trägerversammlung

Das Jobcenter Stormarn ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Stormarn und der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe.

Die Trägerversammlung besteht jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern des Kreises und der Agentur für Arbeit. Der Vorsitzende der Trägerversammlung ist der Landrat Dr. Henning Görtz.

Die Trägerversammlung entscheidet gemäß § 44c Sozialgesetzbuch II (SGB II) über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personal-vertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung. Dies sind insbesondere

  1. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
  2. der Verwaltungsablauf und die Organisation,
  3. die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung,
  4. die Entscheidungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 und § 44b Absatz 4, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden,
  5. die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten,
  6. die Arbeitsplatzgestaltung,
  7. die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung,
  8. die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung,
  9. die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.

 

Beirat im Jobcenter Stormarn

Gemäß §18d SGB II wird in jedem Jobcenter ein örtlicher Beirat gebildet. Der Beirat berät die Jobcenter bei der Auswahl und der Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen und tagt mindestens dreimal jährlich.

Dabei soll er insbesondere

  • die Bedarfslagen der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden sowie des örtlichen Arbeitsmarktes analysieren,
  • die regionalen Beschäftigungschancen und -risiken aufzeigen sowie lokale Handlungspotenziale identifizieren,
  • Empfehlungen zur Bildungsziel- und Maßnahmeplanung unter Berücksichtigung vorhandener Haushaltsmittel und der erwarteten Wirkungseffizienz aussprechen,
  • zum örtlichen Arbeitsmarktprogramm Stellung beziehen,
  • Auswertungen von abgeschlossenen Maßnahmen beraten.

Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats und deren Stellvertreter/innen auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.

Im Beirat des Jobcenters Stormarn sind die folgenden Mitglieder vertreten:

 

VornameNameFirmennameBemerkung
SophieOlbrichKreis Stormarn
MarcusKrauseKreishandwerkerschaft Stormarn
KaiAagardtBerufliche Schulen des Kreises Stormarn, Bad Oldesloe
JohannesKahlkeBerufliche Schulen des Kreises Stormarn, Ahrensburg
NicoleMarquardsenVerband und Serviceorganisation der Wirtschaftsregionen Holstein und Hamburg (VSW)
MartinKrauseIHK zu Lübeck