Förderung der beruflichen Weiterbildung
Verbesserung Ihrer Vermittlungschancen
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren entscheidet die Arbeitsvermittlung nach individueller Beratung, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann. Hierbei kommt der Aufnahme des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es, dass nach Abschluss einer Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann.
Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig wird, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch das Jobcenter erfolgt.
Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird.
Wenn Sie sich bereits selbst informieren möchten, nutzen Sie die Datenbank für Aus- und Weiterbildung im Internet.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Inanspruchnahme eines Angebotes eines Trägers erhalten. Mit einem solchen Angebot soll ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert werden.
Geförderte Maßnahmen über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finden Sie unter:
www.sh.kursportal.info oder www.hamburg.kursportal.info
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie auch private Arbeitsvermittler_innen beauftragen. Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier:
Sie können diesen zur Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers oder einer privaten Arbeitsvermittlerin beantragen, um Ihre Arbeitsvermittlung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu unterstützen. Mit diesem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie kostenlos eine_n oder mehrere private Arbeitsvermittler_innen in Anspruch nehmen. Dieser Gutschein ist drei Monate gültig. Sofern Ihnen die private Arbeitsvermittlung während diesen drei Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt hat, händigen Sie der Vermittlungsfachkraft den Gutschein aus.
Die private Vermittlungseinrichtung hat erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn durch die Tätigkeit ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Hinweis:
Arbeitslosengeld-Bezieher (Aufstocker) können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Zusätzlich und kostenlos bietet Ihnen die LERNBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, sich online von zu Hause aus weiterzubilden. Das Angebot der LERNBÖRSE umfasst unter anderem Tipps für unterschiedliche Bewerbungsverfahren, Lernmodule zur Businessetikette und Geschäftskommunikation, Tastaturtrainings oder Kurse zur Nutzung von EDV-Anwendungen und Betriebssystemen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrer persönlichen Ansprechperson im Jobcenter.
Link Lernbörse : https://lernboerse.arbeitsagentur.de/exklusiv/portal/de/1.html